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Hintergrund

EU-Gerichtshof entscheidet über PKK-Einstufung

Am Donnerstag wird der EU-Gerichtshof in Luxemburg darüber entscheiden, ob die PKK im Zeitraum 2014 bis 2020 zu Unrecht auf der Liste terroristischer Organisationen geführt wurde.

„Die PKK gehört nicht auf diese Liste“

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Europa die Taliban anerkennt und die PKK auf ihre Verbotsliste setzt. Die Einstufung der PKK als terroristisch ermöglicht der Türkei Massaker und die Besetzung kurdischer Gebiete im Ausland“, erklärt der KCDK-E.