Debatte über PKK-Verbot im britischen Parlament
Im britischen Parlament ist über die Unterdrückung der politischen Opposition in der Türkei und die Überprüfung der Einstufung der PKK als terroristische Organisation debattiert worden.
Im britischen Parlament ist über die Unterdrückung der politischen Opposition in der Türkei und die Überprüfung der Einstufung der PKK als terroristische Organisation debattiert worden.
Spätestens seit dem Betätigungsverbot der PKK in Deutschland von 1993 gehört Repression zum Alltag von hierzulande politisch aktiven Kurd:innen, ihren Vereinen und Einrichtungen. Unzählige Razzien, Angriffe auf kurdische Demonstrationen und Versammlungen sowie die Schließung kurdischer Medien prägen die letzten Jahrzehnte in der BRD, unabhängig von den jeweiligen Regierungskonstellationen.
Der kurdische Aktivist Merdan K. ist im September verhaftet worden und befindet sich in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim. Dem 22-Jährigen wird PKK-Mitgliedschaft vorgeworfen.
Am Mittwoch beginnt vor dem OLG München der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa T. Die Anklage wirft ihm PKK-Mitgliedschaft vor, weil er sich gegen die völkerrechtswidrigen Angriffe auf Kurdistan engagiert hat.
Eine interfraktionelle Kommission im britischen Parlament fordert in einem Bericht zur politischen Vertretung und Gleichberechtigung von Kurden in Syrien und der Türkei die britische Regierung auf, die Listung der PKK als „terroristisch“ zu überprüfen.
Seit Monaten engagiert sich das französische „Collectif Solidarité Kurdistan.13” im Rahmen einer Kampagne für die Entkriminalisierung der PKK und ihre Streichung von der EU-Terrorliste. AZADÎ e.V. hat mit den Aktivist:innen des Kollektivs gesprochen.
Seit der BGH im Oktober 2010 die Strafverfolgung gem. §§129a/b StGB auch auf die PKK ausgeweitet hat, wurden von AZADÎ bisher 47 Kurd*innen unterstützt bzw. deren Verfahren beobachtet.
Aktuell befinden sich acht kurdische Aktivisten in Deutschland in Haft. Das teilt der Rechtshilfefonds Azadî e.V. mit und informiert über den Stand in den §§129a/b-Verfahren.
Die PKK wird als terroristische Organisation eingestuft, weil die Türkei das so will. Wenn der Staatsschutzsenat in Stuttgart das Urteil verkündet, sollte ihm klar sein, dass er als Vollzugsorgan des türkischen Staates agiert, meint Rechtsanwalt Oswald.
Nizamettin S. ist wegen Mitgliedschaft in der PKK vor dem OLG Celle zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine Bewährungsstrafe wurde „aufgrund der fortdauernden Solidarität und inneren Verbundenheit des Angeklagten zur PKK“ abgelehnt.