Zum Inhalt springen

Eine chronologie des pkk verbotes

Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gründete sich 1978 in Nordkurdistan (Süd-/Osttürkei) als ein Ergebnis der seit Jahrhunderten bestehenden kurdischen Frage. Die kurdische Gesellschaft wurde als Minderheit in der Türkei, sowie in Syrien, Iran und im Irak (die Staaten auf die Kurdistan 1923 durch den Vertrag von Lausanne aufgespalten worden war), seit Jahrzehnten verfolgt. Die Praktizierung kurdischer Sprache und Kultur stand unter Strafe, zahlreiche Massaker standen auf der Tagesordnung und Zwangsassimilierung war die „Kurdenpolitik“ des türkischen Staates. Die Kolonialisierung Kurdistans war so weit fortgeschritten, dass große Teile der kurdischen Gesellschaft ihre Geschichte, Identität und Herkunft vergessen haben.
Mit Beginn des bewaffneten Kampfes am 15. August 1984, war die PKK zu einer ernst zu nehmenden Kraft im Nahen Osten geworden und die türkische Diplomatie suchte weltweit nach Möglichkeiten die PKK zu isolieren. In diesem Rahmen fanden mehrere False-Flag Anschläge in Europa statt, wobei sich teilweise Jahrzehnte später herausstellte, dass es sich dabei um Inszenierungen des türkischen Staat handelte.


Ein populäres Beispiel hierfür ist die Ermordung des schwedischen Ministerpräsidentens Olof Palme, am 28. Februar 1986 nach einem Kinobesuch in Stockholm. Seine Ermordung wurde jahrelang der PKK in die Schuhe geschoben und jahrelang als Anlass genommen, kurdische Personen unter einen Generalverdacht zu stellen. Erst im Jahre 2017, also über 30 Jahre nach dem Fall, wurde der mutmaßliche Attentäter benannt. Ein Mann der enge Beziehungen zum türkischen Geheimdienst unterhielt. Der schwedische Staat entschuldigte sich in diesem Rahmen auch bei der kurdischen Gesellschaft, doch diese Entschuldigung nach über 30 Jahren Kriminalisierung war ein sehr schwacher Trost.
Fälle wie den Olof Palmes nutzend ging Deutschland, als stärkster Partner des türkischen Staates, in den 80er Jahren erste Schritte der Kriminalisierung. So wurde Ende Oktober 1986 ein Gesetzesentwurf der damaligen Regierungskoalition zur Bekämpfung von Terrorismus vorgestellt. Dadurch wurde die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft auf die Verfolgung von terroristischen Vereinigungen aus dem Ausland ausgeweitet. Allgemein wurde begonnen den Terminus „Terrorismus“, welcher in der Türkei bereits seit Jahrzehnten zur Diffamierung jeglicher Opposition genutzt wurde, und auch in Deutschland seit Jahren Praxis war, jetzt auch auf die PKK auszuweiten. Durch riesige Schauprozesse, wie dem so genannten „Düsseldorfer Prozess“ wurden erste Versuche der juristischen Verurteilung in die Wege zu leiten, die damals jedoch scheiterten.
Mit dem Amtsantritt der neuen türkischen Ministerpräsidentenin Tansu Çiller im Juni 1993, wurde eine noch aggressivere Politik gegen die kurdische Bewegung und Gesellschaft gestartet, welche sich auch auf die Diaspora in Deutschland auswirken sollte. In diesem Rahmen fand am 22. Oktober 1993 in Licê ein Massaker der türkischen Armee an der kurdischen Zivilgesellschaft statt. Innerhalb eines Tages wurden 30 Zivilist:innen getötet und mehr als 600 Häuser wurden niedergebrannt.


In Deutschland hatte das zur Folge, dass bundesweit Demonstrationen von Kurd:innen stattfanden, in deren Rahmen u.a. türkische Konsulate und Geschäfte angegriffen wurden und auch deutsche Autobahnen besetzt wurden.
Der Außenminister Klaus Kinkel (FDP) fordert damals ein „sofortiges Verbot“ der PKK und nahm noch am selben Tag Kontakt zum damaligen türkischen Außenminister auf und legte somit den Grundstein des Betätigungsverbotes.
Der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) griff diese ersten Bestrebungen auf und beantragte am 22. November 1993 bei einem Treffen der Innenminister von Bund und Ländern ein Verbot der PKK, wofür man sich am 25. November 1993 entschied. Am darauf folgenden Tag, dem 26. November 1993 wurde die Entscheidung bekannt gegeben und das Verbot der Betätigung der PKK und der Nationalen Befreiungsfront (ERNK) wurde erlassen. Hunderte Vereine, Wohnungen und Häuser wurden durchsucht. Tonnenweise Material wurde beschlagnahmt und etliche Kurd:innen verhaftet. Ein Einschnitt in das Leben aller in Deutschland lebenden Kurd:innen, der bis heute – nahezu 30 Jahre später – ein nicht verheiltes Trauma darstellt.
Knapp zehn Jahre später, am 02. Mai 2002 folgte dann noch die Aufnahme der PKK auf die EU Terrorliste, welche als Folge der Anschläge vom 11. September eröffnet wurde.