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Prozesse

Vom Demo-Anmelder zum „ausgebildeten Gewaltbereiten“

Dem Berliner Aktivisten U ist der Ausweis entzogen und ein Ausreiseverbot erteilt worden. Der Anmelder der Demonstration „PKK-Verbot aufheben! Krieg beenden, politische Lösung fördern!“ wird als Sicherheitsrisiko für Deutschland eingestuft.

„Wir dürfen uns nicht einschüchtern lassen“

Das Berliner Verfassungsgericht hat unlängst entschieden, dass die Razzia bei Civaka Azad im Juni 2018 rechtswidrig gewesen ist. Ein wichtiges Urteil für die Arbeit kurdischer Einrichtungen, das aber auch politische Konsequenzen nach sich ziehen müsste.

Schnelles Ende im Lüneburger Prozess gegen kurdische Aktive

Keine dreißig Minuten dauerte der heutige Prozess gegen zwei kurdische Aktivist:innen in Lüneburg wegen vermeintlichen Verstößen gegen das Betätigungsverbot der PKK und endete mit einer Einstellung der Angelegenheit.

PEN und Börsenverein fordern Freigabe kurdischen Archivgutes

Nach Abschluss des Verbotsverfahrens gegen die kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR ist weiter unklar, was mit den beschlagnahmten Archiven geschieht. Das PEN-Zentrum und der Börsenverein fordern die Freigabe kurdischen Kulturguts.

Prozesseröffnungen in PKK-Verfahren

Im Februar werden in Stuttgart und Koblenz die Prozesse gegen zwei kurdische Aktivisten eröffnet, denen PKK-Unterstützung vorgeworfen wird. Grundlage für die Anklagen ist der sogenannte Terrorparagraf 129b.

Gericht bestätigt Verbot kurdischer Verlage

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia bestätigt. Was mit den beschlagnahmten Büchern und dem wohl größten kurdischen Musikarchiv geschieht, ist unklar.

Verbot kurdischer Verlage: „Einer Demokratie unwürdig“

Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beginnt heute der Prozess um das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien und MIR Multimedia. KON-MED bezeichnet das Verbot als „einer Demokratie unwürdig“.

IKS Regensburg fordert Aufhebung des Verbots kurdischer Verlage

Der IKS Regensburg fordert die Aufhebung des Verbots kurdischer Verlage in Deutschland. Am Mittwoch wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia verhandelt.