Erneut spricht das Koblenzer Oberlandesgericht ein Urteil in Erdogans Namen
Pressemitteilung der Föderation der Demokratischen Gesellschaften Kurdistans zum Urteil gegen den kurdischen Aktivisten Huseyîn A.
Pressemitteilung der Föderation der Demokratischen Gesellschaften Kurdistans zum Urteil gegen den kurdischen Aktivisten Huseyîn A.
Der kurdische Aktivist Gökmen Çakil ist vor dem OLG Koblenz wegen PKK-Mitgliedschaft zu drei Jahren und fünf Monaten Haftstrafe verurteilt worden. Prozessbeobachter*innen reagierten wütend auf das „Urteil in Erdogans Namen“.
Erneut hat ein deutsches Gericht ein Fahnenverbot gekippt: Das Verwaltungsgericht Kassel hat ein polizeilich verfügtes Verbot der Verwendung von Fahnen der Widerstandseinheiten Şengal (YBŞ) für rechtswidrig erklärt.
Zweieinhalb Jahre nach der polizeilichen Durchsuchung des kurdischen Vereins NAV-DEM Berlin ist das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Rechtsanwalt Lukas Theune ist nicht überrascht.
Der kurdische Aktivist Mustafa T. ist in Süddeutschland verhaftet worden. Ihm wird sein demokratisches Engagement in der kurdischen Bewegung zur Last gelegt. Der Rechtshilfefonds Azadî spricht von unerträglicher Skrupellosigkeit der deutschen Politik.
Das Amtsgericht Duisburg hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls gegen eine Angeschuldigte wegen einer YPG-Fahne und dem Skandieren der Parole „PKK“ abgelehnt. Das vorgeworfene Handeln erfülle keinen Straftatbestand.
Vor dem OLG Koblenz ist der 129a/b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Gökmen Ç. fortgesetzt worden. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, mit Yüksel Koç (KCDK-E) telefoniert zu haben.
Das Amtsgericht Kassel hat einen Angeklagten freigesprochen, der auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen haben soll. Die Parole sei nicht grundsätzlich verboten, argumentierte das Gericht.
Demonstranten, die die verbotene Parole „PKK“ rufen, machen sich nicht wegen Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot strafbar, sofern sie von einem bestehenden Verbot keine Kenntnis hatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.