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Tagesschau: EU-Gerichtsurteil PKK zu Unrecht auf EU-Terrorliste

Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Die Vermögenssperre war nicht ausreichend begründet. Das urteilte das EU-Gericht. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil aber nicht.

trotz alledem: 25 Jahre PKK-betätigungsverbot

Aus Anlass der seit 25 Jahren bestehenden Kriminalisierungspolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden in Deutschland, hat AZADÎ mit Unterstützung der Roten Hilfe erneut eine Broschüre erstellt.
Im Vorwort unserer Broschüre zum 20jährigen PKK-Verbot hatten wir unsere Hoffnung ausgedrückt, dass allen eine Aktualisierung der Chronologie in weiteren fünf Jahren erspart bleiben möge und das PKK-Verbot (schlechte) Geschichte sei.

TAZ: Das PKK-Verbot stiftet viel Unheil

Trotz des Wandels der PKK zu friedlichen Forderungen bleibt sie verboten. So werden viele Aktivisten, die verfolgt wurden, erneut kriminalisiert.
Kommentar von Rolf Gössner

TAZ: Die PKK gehört zu Deutschland

Für ihren Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat erhalten die Kämpfer der PKK viel Lob. In Deutschland ist die Organisation verboten. Warum eigentlich?

20 Jahre PKK-Verbot

Aus Anlass des 20. Jahrestages haben wir eine Broschüre mit dem Titel „20 Jahre PKK-Verbot – eine Verfolgungsbilanz“ herausgegeben. In ihr werden Repressionen gegen Kurdinnen und Kurden und ihre Institutionen dokumentiert, ohne jedoch den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können. Es war uns aber wichtig, zumindest einen Eindruck davon zu vermitteln, welche Folgen es haben kann, sich aktiv für die legitimen kurdischen Interessen einzusetzen.

15 JAHRE PKK-BEtätigungsVERBOt

Azadî und die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, Yek-kom, haben aus Anlass des Jahrestages des sog. PKK-Verbots (26. November 1993) eine Broschüre herausgegeben. „Auf mehr als 60 Seiten werden Jahr für Jahr Razzien in Kulturvereinen oder Privtwohnungen, Verhaftungen und Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§129/129a StGB), Vereins- und Versammlungsverbote, Polizeiübergriffe auf Kundgebungen, Aberkennungen des Asylstatus und Einbürgerungsverweigerungen wegen politischer Betätigung, aber auch friedliche Großdemonstrationen und –veranstaltungen für eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts, aufgelistet. Deutlich wird so die ganze Tragweite des PKK-Verbots.