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Tagesschau: EU-Gerichtsurteil PKK zu Unrecht auf EU-Terrorliste

Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Das EU-Gericht erklärte die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt.

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