Prozesseröffnungen in PKK-Verfahren
Im Februar werden in Stuttgart und Koblenz die Prozesse gegen zwei kurdische Aktivisten eröffnet, denen PKK-Unterstützung vorgeworfen wird. Grundlage für die Anklagen ist der sogenannte Terrorparagraf 129b.
Im Februar werden in Stuttgart und Koblenz die Prozesse gegen zwei kurdische Aktivisten eröffnet, denen PKK-Unterstützung vorgeworfen wird. Grundlage für die Anklagen ist der sogenannte Terrorparagraf 129b.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Abdullah Öcalan erhoben. Der kurdische Politiker war im Mai in Heilbronn festgenommen worden. Er wird der Mitgliedschaft in der PKK beschuldigt.
Der kurdische Aktivist Merdan K. ist im September verhaftet worden und befindet sich in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim. Dem 22-Jährigen wird PKK-Mitgliedschaft vorgeworfen.
Am Mittwoch beginnt vor dem OLG München der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa T. Die Anklage wirft ihm PKK-Mitgliedschaft vor, weil er sich gegen die völkerrechtswidrigen Angriffe auf Kurdistan engagiert hat.
Seit der BGH im Oktober 2010 die Strafverfolgung gem. §§129a/b StGB auch auf die PKK ausgeweitet hat, wurden von AZADÎ bisher 47 Kurd*innen unterstützt bzw. deren Verfahren beobachtet.
Aktuell befinden sich acht kurdische Aktivisten in Deutschland in Haft. Das teilt der Rechtshilfefonds Azadî e.V. mit und informiert über den Stand in den §§129a/b-Verfahren.
Die PKK wird als terroristische Organisation eingestuft, weil die Türkei das so will. Wenn der Staatsschutzsenat in Stuttgart das Urteil verkündet, sollte ihm klar sein, dass er als Vollzugsorgan des türkischen Staates agiert, meint Rechtsanwalt Oswald.
Nizamettin S. ist wegen Mitgliedschaft in der PKK vor dem OLG Celle zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine Bewährungsstrafe wurde „aufgrund der fortdauernden Solidarität und inneren Verbundenheit des Angeklagten zur PKK“ abgelehnt.
Pressemitteilung des AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln, zu den vier Angeklagten in Stuttgart-Stammheim
Pressemitteilung der Föderation der Demokratischen Gesellschaften Kurdistans zum Urteil gegen den kurdischen Aktivisten Huseyîn A.