Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Das EU-Gericht erklärte die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt.