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Kerem Schamberger: Für die Aufhebung des PKK-Verbots eintreten

Mehr als vier Jahre musste sich der Münchner Kommunikationswissenschaftler und Aktivist Kerem Schamberger mit der bayrischen Justiz herumschlagen. Es ging dabei um seine Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung und hatte meist zu tun mit dem sogenannten „Fahnenverbot“, das das Zeigen von Symbolen der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ kriminalisieren wollte. Im Dezember 2020 endete der juristische Kampf dann in einem politischen Sieg. Höchstrichterlich wurde festgestellt: Die Fahnen der YPG/YPJ dürfen – auch im Freistaat Bayern – gezeigt werden. Über ein Dutzend Verfahren im Münchner „Flaggenkrieg“ wurden eingestellt.

Für diese juristische Schlappe rächte sich die Staatsanwaltschaft allerdings mit einer weiteren Anklage gegen Schamberger, die im Juni dieses Jahres vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde. Es ging dabei um „üble Nachrede“ sowie eine „verbotene Mitteilung über Gerichtssachen“ und bezog sich auf eine Hausdurchsuchung im Jahr 2017. Schamberger habe eine anwesende, aber nicht namentlich erwähnte türkisch-stämmige Polizistin als „bekannt für ihre türkisch-nationalistische Gesinnung“ bezeichnet sowie einen Teil des Durchsuchungsbeschlusses auf Facebook gepostet. Deswegen plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro, die dann als Vorstrafe gewertet würde. Damit konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen. Letztlich wurde der Aktivist nun rechtskräftig zu 70 Tagessätzen á 45 Euro verurteilt, die Staatsanwaltschaft hat die angekündigte Berufung zurückgenommen.

Schambergers Einschätzung nach diesem Urteil: „Ich wurde zwar verurteilt, trotzdem haben wir politisch gewonnen, weil wir im Dezember 2020 auch in Bayern das Zeigen von YPG/YPJ-Fahnen durchsetzen konnten. Das ist was zählt. Die jetzige Verurteilung war letztlich nur politisch motivierter Beifang der Staatsanwaltschaft, die sich so für ihre Niederlage rächen wollte.“

Um die Kosten des Verfahrens wegen „übler Nachrede“ und „verbotener Mitteilung über Gerichtssachen“ zu begleichen, bittet die Rote Hilfe München um solidarische Unterstützung. Insgesamt fallen einschließlich Anwaltskosten ca. 4.000 Euro an.

Rote Hilfe e.V. OG München
IBAN: DE61 4306 0967 4007 2383 06
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank
Stichwort: verbotene Mitteilung

Dazu teilt Schamberger mit, dass über diesen Betrag hinaus eingehende Gelder an den Rechtshilfefonds Azadi e.V. für verfolgte Kurd:innen in Deutschland weitergeleitet werden.

Dass für den Aktivisten nach diesem zermürbenden Prozessmarathon die politische Arbeit für die Freiheitsbewegung weitergeht, macht er in seinem Statement deutlich, in dem er ankündigt: „Wir werden nicht aufhören, uns für die vollständige Entkriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung einzusetzen. Dazu gehört allem voran, für die Aufhebung des PKK-Verbots einzutreten. Da ist die Ampel-Koalition gefragt, die dem AKP-Regime seine Grenzen aufzeigen muss und auf einigen gesellschaftspolitischen Feldern ja für eine dringend nötige Liberalisierung gesorgt hat. Warum also nicht auch die Beendigung des PKK-Verbots angehen und einen Friedensprozess zwischen der Freiheitsbewegung und dem türkischen Staat auf deutschem Boden vorschlagen?“

Ersterscheinung auf ANF