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Telepolis: PKK und deutsche Justiz – Ganz im Sinne Erdogans

Am 16. Juli 2020 wurde der Journalist Denis Yücel von einem Gericht in Istanbul zu zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen Haft verurteilt. Der Vorwurf, er habe im Juli 2015 ein Interview mit Cemil Bayik, der Nummer Zwei in der Führung der PKK nach Abdullah Öcalan, in der Zeitung „Die Welt“ veröffentlicht. Yücel hatte dieses Interview in den irakischen Kandil-Bergen geführt, in die sich Bayik mit einem großen Teil der Guerilla zurückgezogen hatte. Das genügte offensichtlich, Yücel wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu verurteilen. Das Urteil löste in der Bundesrepublik in Medien und Politik zu Recht empörte Kritik aus.

Die deutsche Rechtsprechung

Ganz anders jedoch die Reaktion, wenn es um Urteile deutscher Gerichte geht. Am 2. Juli 2020 wurde vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ein Strafverfahren gegen einen kurdischen Bürger wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §§ 129 a/b StGB eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, als „hochrangiger Führungskader“ das „PKK-Gebiet Bremen“ geleitet zu haben und für organisatorische, propagandistische, finanzielle und personelle Angelegenheiten verantwortlich gewesen zu sein.

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