Zum Inhalt springen

SZ: Kurden-Fahne ist nicht verboten

Von Andreas Salch

Vor Beginn der Verhandlung am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) hatte Rechtsanwalt Mathes Breuer von der Münchner Kanzlei Wächtler & Kollegen verbal schweres Geschütz aufgefahren: Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien „politisch motiviert“ und erfolgten in „geistiger Brüderschaft mit dem türkischen Diktator Recep Tayyip Erdoğan“, teilte er im Vorfeld des Verfahrens vor dem 6. Strafsenat an diesem Dienstag mit. Auf der Anklagebank saß ein kurdischstämmiger türkischer Staatsbürger. Er hatte Anfang Februar 2018 bei einer Demonstration in München gegen die türkische Militäroffensive im Norden Syriens protestiert und eine Fahne des kurdischen Frauenkampfverbandes YPJ getragen – ein dreieckiges grünes Tuch mit rotem Stern in der Mitte und gelben Rändern.

Weiterlesen