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Kurdische Jugendbewegung: PKK von der Terrorliste streichen!

Die kurdische Jugendbewegung kündigt Aktivitäten in Essen, Dortmund und Stuttgart an. Mit einer Demonstration, einem Treffen und einem Konzert soll die Forderung nach Streichung der PKK von der „Terrorliste“ thematisiert werden.

Das Verbot überdenken…

Selbst diejenigen, welche die Geschehnisse in der Türkei nicht ernsthaft verfolgen, wissen, dass sie heute ein autoritärer Staat geworden ist. Wie kam sie so weit? Die Türkei war nie ein demokratischer Rechtsstaat, aber ihr jetziger Zustand ist außergewöhnlich. Das Land befindet sich in einem Stadium des Zusammenbruchs.

PEN und Börsenverein fordern Freigabe kurdischen Archivgutes

Nach Abschluss des Verbotsverfahrens gegen die kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR ist weiter unklar, was mit den beschlagnahmten Archiven geschieht. Das PEN-Zentrum und der Börsenverein fordern die Freigabe kurdischen Kulturguts.

Keine Entspannung in Sicht

Auch im nun zurückliegenden Jahr 2021 vertiefte die deutsche Bundesregierung ihre enge diplomatische Zusammenarbeit mit der Türkei und damit auch die Repression gegen Aktivitäten und Aktivist:innen im Umfeld der kurdischen Befreiungsbewegung.

Börsenblatt: Mezopotamien Verlag bleibt verboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. Januar das Verbot des Mezopotamien Verlags und von MIR-Multimedia als Teilorganisationen der kurdischen PKK bestätigt. Das Bundesinnenministerium hatte dieses vor drei Jahren verfügt.

Azadi Infodienst 219 – januar 2021

In der 219. Ausgabe des AZADî-Info geht es um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, welches das Verbot des Mezopotamien, sowie des MIR, Verlages bestätigte. Im Allgemeinen geht es um die Verbotspraxis, aber vor allem auch um den Widerstand dagegen.

Prozesseröffnungen in PKK-Verfahren

Im Februar werden in Stuttgart und Koblenz die Prozesse gegen zwei kurdische Aktivisten eröffnet, denen PKK-Unterstützung vorgeworfen wird. Grundlage für die Anklagen ist der sogenannte Terrorparagraf 129b.

Gericht bestätigt Verbot kurdischer Verlage

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia bestätigt. Was mit den beschlagnahmten Büchern und dem wohl größten kurdischen Musikarchiv geschieht, ist unklar.

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