PKK-Prozess gegen Abdullah Ö. in Frankfurt gestartet
Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat am Montag der Prozess gegen den kurdischen Politiker Abdullah Ö. begonnen.
Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat am Montag der Prozess gegen den kurdischen Politiker Abdullah Ö. begonnen.
Vor dem Gericht in Stuttgart-Stammheim versammelten sich Aktivist:innen in Solidarität mit dem wegen PKK-Mitgliedschaft angeklagten politischen Gefangenen Merdan K. Die Aktivist:innen skandierten: „Der Kampf des kurdischen Volkes ist kein Verbrechen.“
Rechtsanwälte aus Deutschland erklären, warum sie die internationale Kampagne zur Entkriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung unterstützen und die Petition der Initiative „Justice for Kurds“ unterzeichnet haben.
Gegen den kurdischen Aktivisten Mirza B. beginnt am 2. Mai in München die Hauptverhandlung. Er wurde vor einem Jahr in Nürnberg wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der PKK verhaftet.
Am Freitagabend ist der kurdische Verein in Hanau durchsucht worden. An der Razzia waren mehrere Türkisch sprechende Polizist:innen beteiligt. Hintergrund war eine Gedenkveranstaltung für Gefallene des kurdischen Befreiungskampfes.
Nach der Anhörung zur Einstufung der PKK als terroristisch vor dem EuGH in Luxemburg äußern sich Rechtsanwältinnen „vorsichtig optimistisch“. Das Urteil wird in etwa sieben Monaten erwartet.
Vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat eine Anhörung zu der Einstufung der PKK als terroristische Organisation stattgefunden. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
In Deutschland sind zurzeit zehn Kurden als vermeintliche PKK-Mitglieder in Untersuchungs- oder Strafhaft. Im April wird in Stuttgart und Frankfurt gegen die Aktivisten Mazlum D., Merdan K. und Abdullah Ö. verhandelt.
Am Donnerstag wird der EU-Gerichtshof in Luxemburg darüber entscheiden, ob die PKK im Zeitraum 2014 bis 2020 zu Unrecht auf der Liste terroristischer Organisationen geführt wurde.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Europa die Taliban anerkennt und die PKK auf ihre Verbotsliste setzt. Die Einstufung der PKK als terroristisch ermöglicht der Türkei Massaker und die Besetzung kurdischer Gebiete im Ausland“, erklärt der KCDK-E.