Trotz ALLEDEM: 25 Jahre PKK-Betätigungsverbot
Aus Anlass der seit 25 Jahren bestehenden Kriminalisierungspolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden in Deutschland, hat AZADÎ mit Unterstützung der Roten Hilfe erneut eine Broschüre erstellt.
Aus Anlass der seit 25 Jahren bestehenden Kriminalisierungspolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden in Deutschland, hat AZADÎ mit Unterstützung der Roten Hilfe erneut eine Broschüre erstellt.
Wir wollen mit der kurdischen Politikerin und Nahostexpertin Nilüfer Koç über die Hintergründe, die Geschichte und die Auswirkungen des PKK-Verbots in Deutschland sprechen. Koç war von 2013 bis 2019 Ko-Vorsitzende des Kurdistan Nationalkongresses und erlebte den Zeitpunkt des Verbotserlasses 1993 als Aktivistin in Deutschland hautnah mit.
Der Infodienst von Azadî e.V. – Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland – entnommen. Der Infodienst erscheint monatlich und liefert einen informativen Überblick über juristische Verfahren und politische Hintergründe im Zusammenhang mit der kurdischen Bewegung in Deutschland.
Ein neuer Infodienst von AZADÎ e.V. ist erschienen. Darin berichtet der Kölner Rechtshilfefonds über die Kriminalisierungspraxis gegen die kurdische Bewegung in Deutschland, Prozesse sowie Aktionen und Termine.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Verfolgungsermächtigung nach §129b gegen PKK.
Demonstranten, die die verbotene Parole „PKK“ rufen, machen sich nicht wegen Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot strafbar, sofern sie von einem bestehenden Verbot keine Kenntnis hatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Die kurdische PKK als Konfliktpartei und terroristische Vereinigung“ über die Entscheidung des belgischen Kassationshofs vom 28. Januar 2020 über die Strafbarkeit von Angehörigen der PKK.
Antrag des Südschleswigsche Wählerverbands (SSW) im Landtag von Schleswig-Holstein zur Aufhebung des PKK-Verbots.
Seit mehr als sechs Jahrzehnten demonstriert Claus Schreer gegen Krieg und Rüstung. Nun muss sich der 80-Jährige vor dem Amtsgericht verteidigen – und nutzt die Gelegenheit für eine grundsätzliche Erklärung.
Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Die Vermögenssperre war nicht ausreichend begründet. Das urteilte das EU-Gericht. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil aber nicht.